| Der ungarische Tierschutz im Gesetz |
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29.01.2010 Neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten! |
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Weitere Änderungen sollen folgen. Ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Tierschutz in den Schulen unterrichtet wird.
Das alles hat Ungarn einem Tierfreund zu verdanken. Dr. Bárándy aus dem Justizministerium hatte im Sommer 2009 bei einem Treffen mit der
Pfotenhilfe Ungarn versprochen, sich für das Tierschutzgesetz einzusetzen und er
hat sein Wort gehalten. |
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Bisherige Situation |
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Zur Zeit haben leider immer noch die staatlich bestellten Hundefänger Vorrang vor den Tierheimen.
Um die Zahl der ausgesetzten Hunde zu verringern, greifen sie die Tiere auf und
verwahren sie in provisorischen Zwingern. Nach Ablauf einer vorgeschriebenen Frist (meistens 14 Tage), in der
die Vierbeiner meistens kaum gefüttert werden, steht dem Hundefänger ein Verwertungsrecht zu. Er kann die halb
verhungerten Hunde töten, verkaufen oder einem eventuell vorhandenen Tierheim übergeben.
Finanziert wird das von der jeweiligen Gemeinde. |
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Im Jahr 2004 wurde das bestehende Tierschutzgesetz nach einer landesweiten Unterschriftensammlung
außerdem insofern
erweitert, dass Tierquälerei strafrechtlich verfolgt werden kann. Leider fehlt es hier noch an der Umsetzung.
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Dies ist ein Auszug der Seite www.ungarn-tierschutz.de |