Der ungarische Tierschutz im Gesetz

29.01.2010 Neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten!
In Ungarn ist am 15.01.2010 das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Die Haltungsbedingungen wurden verschärft. Die Wegnahme durch die Hundepolizei wurde dadurch erleichtert.

Hier einige Auszüge der Änderungen: (Quelle: www.pfotenhilfe-ungarn.de)

  • Tiere, die im Freien gehalten werden, müssen ausreichende Einrichtungen zur Verfügung haben, damit sie sich bei entsprechender Witterung und Gefahr zurückziehen können. Ihr Bewegungsraum darf nicht eingeschränkt werden, dass sie diese Einrichtung nicht erreichen können.

  • Tiere, die in geschlossenen Räumen gehalten werden, müssen ausreichend Auslauf und Bewegungsfreiheit zur Verfügung haben. Der Tierhalter hat hierfür Sorge zu tragen.

  • Der Ausschuss zur Genehmigung von Tierversuchen hat die Anträge strenger zu prüfen. In dem Ausschuss darf keine Person vorhanden sein, die diesen Antrag selbst gestellt hat oder aber Nutzen aus dem Tierversuch ziehen würde.

  • Tierpensionen und Tierheime müssen nachweisen, dass sie diese Einrichtungen auch finanziell tragen können.

  • Tierschutz soll zum Pflichtfach in Schulen werden. Informationen, Aufklärung und Weiterbildung über die Natur und Tierwelt sind förderlich.

  • Tierquälerei wird unter Strafe gesetzt und kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzung bestraft werden.

Weitere Änderungen sollen folgen. Ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Tierschutz in den Schulen unterrichtet wird. Das alles hat Ungarn einem Tierfreund zu verdanken. Dr. Bárándy aus dem Justizministerium hatte im Sommer 2009 bei einem Treffen mit der Pfotenhilfe Ungarn versprochen, sich für das Tierschutzgesetz einzusetzen und er hat sein Wort gehalten.

Das neue Gesetz bleibt nicht ohne Folgen. In den letzten Wochen gab es dadurch sehr viele Beschlagnahmungen. Die Tierheime müssen noch mehr Tiere wie gewöhnlich aufnehmen, daher brauchen sie und die vielen deutschen Tierschützer gerade jetzt Ihre Unterstützung, damit die beschlagnahmten Tiere versorgt werden können und die Chance auf eine bessere Zukunft haben!

Schauen Sie gleich nach einer Organisation in Ihrer Nähe, die Sie unterstützen können!

Bisherige Situation
2000 ist in Ungarn das erste Tierschutzgesetz in Kraft getreten, das ähnlich wie in Deutschland allgemeine Regeln im Umgang mit Tieren enthält. Doch der Vollzug scheitert häufig an den mangelnden Möglichkeiten zur Durchsetzung; Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden nicht kontrolliert und die Misshandlungen von Tieren nicht als Straftat, eher als Kavaliersdelikt, angesehen. Auch die Kettenhundhaltung ist laut Tierschutzgesetz erlaubt und wird noch immer verbreitet praktiziert. Nicht selten verbringen Hunde, vom Welpenalter bis zu ihrem Tod, jeden Tag ihres Lebens an der Kette. Sie schlafen ohne Witterungsschutz, haben keinen Bewegungsspielraum durch die enge Anbindehaltung und werden nur unzureichend gefüttert.

Zur Zeit haben leider immer noch die staatlich bestellten Hundefänger Vorrang vor den Tierheimen. Um die Zahl der ausgesetzten Hunde zu verringern, greifen sie die Tiere auf und verwahren sie in provisorischen Zwingern. Nach Ablauf einer vorgeschriebenen Frist (meistens 14 Tage), in der die Vierbeiner meistens kaum gefüttert werden, steht dem Hundefänger ein Verwertungsrecht zu. Er kann die halb verhungerten Hunde töten, verkaufen oder einem eventuell vorhandenen Tierheim übergeben. Finanziert wird das von der jeweiligen Gemeinde.
Ansässige Tierheime erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung vom Staat. In einigen Gemeinden konnten Tierschutzvereine nun erreichen, dass sie die Aufgaben des Hundefängers übernehmen und z.B. die streunenden Hunde einfangen oder zumindest die Tiere nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Wochen ins Tierheim holen dürfen. Dafür bekommen sie das Geld, dass sonst der Hundefänger bekommen hätte. Es reicht zwar bei weitem nicht aus für die Versorgung der Tiere, ist aber zumindest ein Anfang in die richtige Richtung. In diesen Gemeinden müssen keine Tiere mehr in die Tötung! (zu diesen Tierheimen zählen z.B. Siofok, Cegled und Tapolca)

pep1

Im Jahr 2004 wurde das bestehende Tierschutzgesetz nach einer landesweiten Unterschriftensammlung außerdem insofern erweitert, dass Tierquälerei strafrechtlich verfolgt werden kann. Leider fehlt es hier noch an der Umsetzung.

Es bleibt zu hoffen, das sich Vereinbarungen wie oben genannt in der Zukunft durchsetzen und auch die Tierschutzgesetze Akzeptanz in der Bevölkerung finden werden.


Dies ist ein Auszug der Seite www.ungarn-tierschutz.de